Doch alle drei möglichen Quellen ergänzen und unterstützen einander. Bautzen liest seine noch unveröffentlichten Bürgerrechte seit 1601 aus den Kamme rrechnung en, seit 1623 auch aus den Ratsp rotokoll en ab, besi tzt aber ein geschlossenes Bürgerbuch erst ab 1760. In Zeitz ko nnte Stadtarchivar Alfr ed Mü ller sein druckfertiges Manuskript auf der Matrikel seit 1600 auf- baue n, aber aus den Rat srechn ungen , die seit 1560 erhalten sind, noch um 40 Jahre nach rückwärts erweitern, Merseburg bietet einem künftigen Hera usgebe r geschlossene Bürgerbücher von 1652 bis 1748, doch wird er die Ratsprofokolle. (seit 1507!) vergleichend' und ergänzend zw Rate ziehen. Den veröf fentlich ten Li sten für Heringen, Li ssa, Lüdensc heid, Rosenh eim, Sorau und Sprottau lag überhaupt kein erhalt enes Bürgerbuch zu Grunde; die für Heringen mußt en lediglich aus den Ratsrechnungen seit 1592, die für Lissa nur aus den Ratsprotokollen, die für Rosenheim aus den Ratsproto kollen und aus den Kammerrechnungen (Einnahme vom Bürger-, Rüstungs- und Feuereimergeld) mühsam ausgezogen werde n, Die Listen für Lüdenscheid wurden aus den Protokollen des Stadtbuchs entnommen und aus der Kontroll- quel le der Kämmereire chnungen ergänzi. Auf die Sorauer Veröffent- ' lichung von 1684 bis 1702, die nur die ältes ten, lückenhaft erhaltenen Käm- mereirechnungen. benu tzt und ausgezogen ha tte, folg te dann erst die unge- druckt gebliebene Matrikel von 1702 bis 1853, auf den Sproifauer Dr uck, der nur den Stadtrechnungsbüchern zu danken war, gleichfalls erst dann ein besond eres Bürgerbuch seit 1670, Und die Liste für Mün ster mußte zu vier Fünfteln aus Rat sprot okolle n und Kämmereire chnungen neu zusammengestellt, gleichsam rekonstruiert werde n, Fundort aller bür gerrec htlich en Quellen wird in erst er Linie das Stadtarchiv sein, dann auch das geschichtlich zuständige Staats- oder Landesar chiv, das die städtischen Archivalien vielleicht als Depot oder auf andere Weise übernhommen hat, Für Dess anu lieg en z. B. die ältes ten Li sten von 1558—1619 (lückenhaft) im Stadtarchiv, die nächsten von 1620—1774 im Staatsarchiv Ze rbst bzw. heute im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt (Magdeburg). Für We se]l sind ältere, noch unveröffentlichte Li sten seit 1308 im Staa tsarch iv Düsseldorf vorhanden. Das Eidbuch mit den von auswärts zugezogenen Neubürgern in Greiffenberg und Fri edeb er«g lag bei der Grundherr schaft dies er schlesischen Städte, den Grafen Schaffgoisch, im Ar chiv Hermsdorf un term Kyna st, und für Northeim wurde das Bürgerbuch gar in hannover scher Privathand entde ckt, Dabei kön- nen Städte, deren Jurisdiction nicht ein heitli ch war, auch getrennte Bürge r- rechtsquellen entwic kelt haben, und auch deren heu tige Verwahrungsstätten können ver schied en sein. Zum Beispiel fehlen in den Dessauer Bür ger- büchern (s. oben) die unter fürs tliche r Jurisdiction stehende Vorstadt „Sand“ südli ch der Fürstensiraße, auch die nach 1700 entstandene Neustadt bis zum Zeitpunkt ihrer Eingemeindung. Altsftadt und Neustadt viel er anderer Kom- munen haben getrennie Ratsverwaltung und Rechtsprechung ge habt und ent- sprec hend getirennte Bürgerrechtsquellen geführt; die Neust adt Elbi ng be- saß Bürgerbücher seit 1415, die Altstadt erst seit 1700, wäh rend z, B. in Alt- stadt und Neustadt Thorn bei sonst getirennter Verwaltung und Rech t- sprechung einheitliche Bürgerrechtslisten geführt wurden. In Eisleben find en wir getrennte Eidbücher und Bürgerrollen der Altstadt 1706—1802, der Neustadt 1707—1808 und ein besonderes Protokoll über die „Hausgenossen“ (Mieter) der Altstadt 1727—1803. Halle mit seinen statitlichen Bürgerbüchern 1400—1858 (auch alphabetische Register) bes itzt daneb en. noch ein Sond er- bürgerbuch von 1595—1758 für seine nördliche Vorstadt „Neumarkt“. In 58 (2)