Volltext: Schrifttumsberichte zur Genealogie und zu ihren Nachbargebieten - Band 1 - 04: Bürgerrechtslisten (1952)

SCHRIFTTUMSBERICHTE ZUR GENEALOGIE 
und zu ihren Nachbargebieten 
Im Auftrage der Arbeitsgemeinschaft Genealogischer Verbände in Deutschland 
herausgegeben von Prof. Dr. J. H. Mitg au, Göttingen 
Verl ag Degener & Co., Inh. Gerhard Geßner, Berchtesgaden—Schellenbe1‘g 
Vier ter Literaturbericht Februar 1952 
Bürgerrechtslisten 
Eine Übersicht von Erich Wentscher-Naumburg 
Eine schriftliche Über lieferu ng der erteilten Bürgerr echte darf grundsätzlich 
bei jeder städtischen Kanzlei erwartet werde n. Da die Aufnahme ins Bürg er- 
recht vor dem Rate der Stadt verhandelt und in de ssen Verhandlungsprotokoll 
aufgenommen wurde, muß sie jeweils in den Ratsprot okollen überliefert sein. 
"Und da der aufgeno mmene Neubürger im Regelfall eine Gebü hr (das „Bürger- 
geld“) zu zahlen ha tte, muß seine Zahlung auf der Einnahmenseite der St adt- 
oder Kämmereire chnungen ers chei nen, die damit gleichfalls seine Einbürgerung 
festhalten und datieren, Diese beiden, Ratsprotokolle und/ Kämmereirechnun- 
gen, sind die ursprünglichen Geschichtsquellen für den bürgerlichen Nachwu chs 
einer Stadt. , 
Daneben tritt als dr itte mögli che Quelle die vom Protokoll wie vom Rech- 
nungswesen abgelöste, in. sich geschlossene Verz eichnu ng aller solcher Auf- 
nahmeakte: die sel bständ ig geführte Matrikel der Neubürger. St ädte mit früh 
eniw ickelt er Kanzlei und anspruchsvollerem Sekr etaria t. könn en sehr bald eine 
so lche besond ere „matricula civiu m“, ein eigentliches, zweck begrenzf es „Bür- 
gerbuc h“, angel egt habe n. Ande re wu rden mit der Zeit durch praktische Er- 
ford erniss e dazu gedrän gt. Wenn eitwa ein vor mals erworbenes, dann au fge- 
sagtes Bürg errech t erneuert werden sollte oder wenn ein Neubürger den fr üher 
erfolgten Bürg errech tserwe rb durch seine Elte rn und Voreltern behauptete, so 
war ein Rückgriff auf frühere Jahre geboten, eine im Protokoll- und Rech- 
nungsgefüge mühzame Untersuchung, die aber wesentlich beschleunigt war, 
wenn. eine handliche und leicht zu prüfende Matrikel vorlag. Noch heute wird 
sie am'dankbarsien aufgenommen und erleichtert jede Benutzung, Auswer tung 
und Herausgabe. 
Da man sich zur Anla ge der Matrikel hä ufig erst spät er entschloß, sie dann 
aus Kladden und allen verfügbaren Quellen zunäc hst für die Vergangenheit 
nachholte und nun erst chronologisch weiterfü hrte, fi nden sich Spur en einer 
über viele Jahre erst reckte n Reinsch rift. Die Anlage der Mairikel stim mt dann 
mit dem Begi nn ihrer Aussage zeiflich nicht übere in, sondern liegt spät er und 
ist nach handschriftlichen Eindrücken meist sich er zu datier en. Zum Beispiel 
stellt sich die ungedruckte Matrikel der Raftsstadit Naumburg mit rund 
20 ,000 Neubür gern von 1342 bis 1853 so dar, daß dieser dickleibige Schweins- 
lederband („Album Civium Naumburgensium 16 00“) erst 1600 angelegt wurde 
und zwar mit den alphabetisch nachgetr agenen Neubürgern von 1342 bis 1599 
und mit chronologischer Weiterführung ab Neujahr 1600, In Treuen- 
briefzen wurde die „Bürgerrolle“ 1585—1 8338 erst 1701 geschaffen, zunächst 
mit den jahrweise aus älteren Vorlagen abgeschriebenen Neubür gern von 1585 
bis 1701, dann regelmäßig fortgeführt. Auch die be iden ältes ten Bür gerb uch- 
bände in Prenzlau (1585 bis 1623 mit rund 1900 Neub ürgern , 1623 lücke n- 
haft bis 1681 mit eitwa 1200 Neubürgern) stellen sich als Reinschriften dar. 
  
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